Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

  • kalogoinvertiertbgfertig.png
  • Über uns
    • Team
    • Qualitätssicherung
      • Iso-Zertifizierung
      • Ö-Cert
      • Marke Elternbildung
      • Leitlinien Erwachsenenbildung
    • AGB
  • Beratung
    • Psychosoziale Beratung
  • Treffpunkte
    • Graz
    • Regional
  • Ferienangebote
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Kontakt
  • E-Mail
  • facebook
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • E-Mail
  • facebook
Hauptmenü ein-/ausblenden
Hauptmenü:
  • kalogoinvertiertbgfertig.png
  • Über uns
    • Team
    • Qualitätssicherung
      • Iso-Zertifizierung
      • Ö-Cert
      • Marke Elternbildung
      • Leitlinien Erwachsenenbildung
    • AGB
  • Beratung
    • Psychosoziale Beratung
  • Treffpunkte
    • Graz
    • Regional
  • Ferienangebote
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Kontakt

Inhalt:
WIEDER MÖGLICH !

Intensivkurse in den Herbstferien

Über ein vom Sozialministerium gefördertes Projekt können Alleinerziehende, deren Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet, Lernhilfe für ihre Kinder kostenlos in Anspruch nehmen. Die Angebote stehen derzeit bei den Standorten der Schülerhilfe und LernQuadrat in ganz Österreich zur Verfügung.

Pixabay

Im Rahmen des laufenden Förderprojekts „Entlastende Dienste für armutsgefährdete Alleinerziehende und ihre Kinder“ können Anträge für Lernhilfe gestellt werden:

  • neu: Intensivkurse in den Herbstferien

Gefördert werden Personen, die

  • ledig, verwitwet, dauernd getrennt oder geschieden sind,
  • und mit einem oder mehreren leiblichen oder Pflege-/Adoptiv-Kindern unter 19 Jahren in einem Haushalt leben
  • und den Haushalt für sich und das Kind/die Kinder überwiegend allein bestreiten müssen.

Als Förderbewerber:innen kommen in Betracht:

  • Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder solchen Personen gleichgestellt sind und Familienbeihilfe beziehen
  • Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
  • Inhaber:innen einer Rot-Weiß-Rot-Plus-Karte
  • Subsidiär Schutzberechtigte, lt. Richtlinie 2011/95/EU
  • Personen, die sich in einem Antragsstellungsverfahren um eine Aufenthaltsgenehmigung befinden

Förderwerber:innen sind nur dann förderwürdig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt der Hauptwohnsitz des erziehungsberechtigten Elternteils und des Kindes in Österreich
  • Der Antragsteller und das Kind müssen an der gleichen Adresse hauptwohnsitzgemeldet sein und zusammenwohnen
  • Die antragstellende Person bezieht Einkünfte, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen oder erhält Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung.                     
  • Das Haushalts-Netto-Einkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
    • 1 Elternteil + 1 Kind:     EUR 2.159,-- 
    • 1 Elternteil + 2 Kinder: EUR 2.657,--
    • 1 Elternteil + 3 Kinder: EUR 3.155,--
  • Bei der Einkommensberechnung sind Alimente und Unterhaltsvorschuss einzurechnen, Familienbeihilfe, Pflegegeld und Kinderabsetzbetrag zählen nicht zum Einkommen.
  • Das Haushalts-Netto-Einkommen darf die Beträge nicht um mehr als EUR 100,-- überschreiten und bezieht sich auf die letzten drei Kalendermonate vor der Antragstellung.

Nähere Informationen: 
Projekt Alleinerziehende
Kirchengasse 4/2, 8010 Graz
Tel.: 0316/8041-898
E-Mail: alleinerziehende@graz-seckau.at

Im Auftrag des Sozialministeriums und in Kooperation mit der ÖPA (Österreichische Plattform für Alleinerziehende).

 

   

gefördert aus den Mitteln des Sozialministeriums

zurück

nach oben springen
Diözese Graz-Seckau

Projekt Alleinerziehende
Kirchengasse 4/2
8010 Graz

Tel: 0316/8041-898
E-Mail: alleinerziehende@graz-seckau.at

 

www.ka.graz-seckau.at

  • Impressum
  • Datenschutz
  Anmelden
nach oben springen